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Fahrbare Löschgeräte

Fahrbare Feuerlöschgeräte

Fahrbare Löschgeräte werden eingesetzt, wo mit Handfeuerlöscher das Auslangen nicht gefunden wird und eine "EAL-Anlage" (Sprinkleranlage) nicht vorhanden, nicht möglich oder nicht zweckmäßig ist. Näheres finden Sie in der TRVB 124

Fahrbare Löschgeräte unterliegen anderen gesetzlichen Vorschriften als tragbare Feuerlöscher. Als Löschmittel stehen in erster Linie Pulver (Flamm-, Glutbrand- und Metallbrandpulver zur Verfügung. Treibgas ist fast ausschließlich Stickstoff.

Wir bieten:

  • Wartung und Überprüfung von fahrbaren Löschgeräten
  • Verkauf von neuen und gebrauchten Geräten
  • Reparatur, Ersatzteile und Werkzeuge

 
Gemäß der TRVB 124 werden fahrbare Löschgeräte bezüglich Löschmitteleinheiten wie folgt zugeordnet:

  • K 30 entspricht 5 x K 6 = 15 LE
  • G 50 entspricht 4 x G 12 = 48 LE
  • P 50 entspricht 4 x P 12 = 48 LE
  • (zitiert aus der TRVB 124)

 

Löschgeräte für Boote und Maschinen

Alles was nicht der europäischen Norm EN3 entspricht, wird hier als Löschgerät bezeichnet. Dazu gehören 2 kg Behälter mit Löschpulver unter Druck, die aber temperaturabhängig auslösen.

Für weitere Informationen können Sie uns gerne kontaktieren!

 

Beratung: daubal@a1.net oder 0676 795 10 89

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