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Christian Daubal

Scheiblingsteingasse 9

A-3400 Klosterneuburg

 

Tel.: +43 676 795 10 89

E-Mail:  daubal@a1.net

 

 

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Überprüfung von Feuerlöschern

 

 

Handfeuerlöscher müssen nach verschiedenen Rechtsvorschriften alle zwei Jahre überprüft werden. Die Prüfung erfolgt nach den Vorschriften der ÖNORM F 1053. Sie bekommen vor Ort einen Prüfbefund (für Behörden und Rauchfangkehrer), der Feuerlöscher eine gelbe Pentagon­plakette, auf der das Prüfdatum mit Monat und Jahr sowie das Datum der nächsten Überprüfung eingestanzt ist.

 

Auf der Plakette ist die Personenzertifizierungsstelle und die Sachkundigennummer aufgedruckt.


Diese Pentagonplakette muss von Rauchfangkehrern, Arbeitsinspektoren, Polizisten, Schifffahrtsaufsicht, Gewerbeaufsichtsorganen und sonstigen Behörden akzeptiert werden, auch wenn mitunter der jeweilige Hoheitsträger andere Interessen verfolgt.

Was wird geprüft:

Was bei einem Feuerlöscher geprüft wird, richtet sich einerseits nach den Vorschriften der Hersteller, andererseits nach der ÖNORM F 1053. Der Umfang der Überprüfung richtet sich nach Typ und Bauart des Feuer­löschers. So ist die Überprüfung eines frostgeschützten Schaumlöschers mit innen­liegender Treibgas­patrone mehr Aufwand als die Prüfung eines Kohlen­dioxid­feuerlöschers.

Die wichtigsten Punkte sind der Zustand von Behälter und Löschmittel, Druck bzw. Gewicht des Treibgases und Zustand der Armaturen.


Kann man als Laie selber erkennen, ob ein Feuerlöscher noch der Norm entspricht?

Es gibt auch für den Laien erkennbare Anzeichen,
dass ein Feuerlöscher nicht mehr OK ist:

Starker Rost am Behälter, insbesondere Boden,  Schweißnähte, Griff  und die
    Lasche zum Aufhängen;

Das Typenschild und die Bedienungsanleitung ist nicht mehr zu lesen;

Beulen oder Dellen am Behälter;

Der Schlauch weist starke Risse auf oder die Pistole ist gebrochen;

Auf einem etwaigen vorhandenen Manometer ist
    erkennbar dass kein Druck im Behälter ist;

Der Feuerlöscher wurde offensichtlich betätigt oder

Die Plombe fehlt.

                     Dieser Löscher entspricht offensichtlich nicht:  (Detail)

Feuerlöscher, die weder mit EN 3 oder F 1050 beschriftet sind, sind älter als 50 Jahre und nur mehr Museumstücke.

 

Übrigens: Der Betreiber also in der Regel der Besitzer hat nach ÖNORM F 1053 "vorzugsweise monatlich, längstens jedoch vierteljährlich" zu prüfen, ob:

 

sich der Feuerlöscher am vorgesehen Platz befindet und für das dortige
    Brandrisiko geeignet ist;

der tragbare Feuerlöscher sichtbar und unbehindert zugänglich ist,

die Betriebsanleitung am Feuerlöscher deutlich lesbar ist,

der Feuerlöscher augenscheinlich nicht beschädigt ist,

die Anzeige des vorhandenen Manometers oder Druckanzeiger im
    Betriebsbereich oder in Betriebsstellung ist,

Plombierungen und Manipulationssicherungen unbeschädigt sind bzw.
    nicht fehlen,

sich Wandhalter oder Bodenständer in einem ordnungsgemäßen Zustand
    befinden.

(Zitiert aus der ÖNORM F 1053)

Wie viel Feuerlöscher brauchen Sie?

Ich ermittle an Hand der Norm TRVB 124 (technische Richtlinie vorbeugender Brandschutz) die Anzahl und Art der Feuerlöscher. Auf Wunsch können offene Fragen mit der Behörde geklärt werden.

 

 

Wartung und Reparatur

Oft zahlt sich eine Reparatur aus! Ersatzteile führe ich im Servicewagen mit, vieles kann ich in der Werkstatt reparieren!

 

Druckprüfung
von Feuerlöschern und Gasflaschen (CO
2, N, usw.), Tauschflaschen Abholung, TÜV-Vorführung, Füllung, Lieferung: Alles aus einer Hand!

 

Wiederbefüllung:  Schaum, Pulver, CO2

 

 


 

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