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Überprüfung
von Feuerlöschern
Handfeuerlöscher müssen nach verschiedenen Rechtsvorschriften alle
zwei Jahre überprüft werden. Die Prüfung erfolgt nach den Vorschriften
der ÖNORM F 1053. Sie bekommen vor Ort einen Prüfbefund (für
Behörden und Rauchfangkehrer), der Feuerlöscher eine gelbe Pentagonplakette,
auf der das Prüfdatum mit Monat und Jahr sowie das Datum der nächsten
Überprüfung eingestanzt ist.
Auf der Plakette ist die
Personenzertifizierungsstelle und die Sachkundigennummer aufgedruckt.
Diese Pentagonplakette muss von Rauchfangkehrern, Arbeitsinspektoren, Polizisten,
Schifffahrtsaufsicht, Gewerbeaufsichtsorganen und sonstigen Behörden
akzeptiert werden, auch wenn mitunter der jeweilige Hoheitsträger andere
Interessen verfolgt.
Was wird geprüft:
Was bei einem Feuerlöscher geprüft wird, richtet sich einerseits nach
den Vorschriften der Hersteller, andererseits nach der ÖNORM F 1053. Der Umfang der Überprüfung richtet sich
nach Typ und Bauart des Feuerlöschers. So ist die Überprüfung eines frostgeschützten Schaumlöschers mit innenliegender
Treibgaspatrone mehr Aufwand als die Prüfung eines Kohlendioxidfeuerlöschers.
Die wichtigsten Punkte sind der Zustand von Behälter und Löschmittel,
Druck bzw. Gewicht des Treibgases und Zustand der Armaturen.
Kann man als
Laie selber erkennen, ob ein Feuerlöscher noch der Norm entspricht?
Es gibt auch für den Laien erkennbare Anzeichen,
dass ein Feuerlöscher nicht mehr OK ist:
– Starker Rost am
Behälter, insbesondere Boden, Schweißnähte, Griff und die
Lasche zum Aufhängen;
– Das Typenschild und
die Bedienungsanleitung ist nicht mehr zu lesen;
– Beulen oder Dellen
am Behälter;
– Der Schlauch weist
starke Risse auf oder die Pistole ist gebrochen;
– Auf einem etwaigen
vorhandenen Manometer ist
erkennbar dass kein Druck im
Behälter ist; 
– Der Feuerlöscher
wurde offensichtlich betätigt oder
– Die Plombe fehlt.
Dieser Löscher
entspricht offensichtlich nicht: (Detail)
Feuerlöscher, die weder mit EN 3 oder F 1050
beschriftet sind, sind älter als 50 Jahre
und nur mehr Museumstücke.
Übrigens: Der
Betreiber – also in der Regel
der Besitzer – hat nach ÖNORM F 1053 "vorzugsweise monatlich, längstens
jedoch vierteljährlich" zu prüfen, ob:
– sich der
Feuerlöscher am vorgesehen Platz befindet und für das dortige
Brandrisiko geeignet ist;
– der tragbare
Feuerlöscher sichtbar und unbehindert zugänglich ist,
– die
Betriebsanleitung am Feuerlöscher deutlich lesbar ist,
– der Feuerlöscher
augenscheinlich nicht beschädigt ist,
– die Anzeige des
vorhandenen Manometers oder Druckanzeiger im
Betriebsbereich oder in Betriebsstellung
ist,
– Plombierungen und
Manipulationssicherungen unbeschädigt sind bzw.
nicht fehlen,
– sich Wandhalter oder
Bodenständer in einem ordnungsgemäßen Zustand
befinden.
(Zitiert aus
der ÖNORM F 1053)
Wie viel
Feuerlöscher brauchen Sie?
Ich ermittle an
Hand der Norm TRVB 124 (technische
Richtlinie vorbeugender Brandschutz) die Anzahl und Art der Feuerlöscher. Auf
Wunsch können offene Fragen mit der Behörde geklärt werden.
Wartung und Reparatur
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eine Reparatur aus! Ersatzteile führe ich im Servicewagen mit, vieles kann
ich in der Werkstatt reparieren!
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